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Vermischtes 09.03.2010
-
Ernst Augusts Anwalt kündigt Revision an
dpa
Hildesheim
Ernst August Prinz von Hannover (56) gibt keine Ruhe: Zwar milderte das Landgericht Hildesheim am Dienstag seine Geldstrafe wegen einer Attacke auf einen Discobesitzer in Kenia. Trotzdem kündigte der Anwalt des Prinzen umgehend an, das Urteil in nächster Instanz anfechten zu wollen.

Das Gericht verurteilte den Adligen wegen einfacher Körperverletzung zu 200 000 Euro Strafe. 2004 war Ernst August noch zu 445 000 Euro Geldstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Das Landgericht Hannover hatte damals angenommen, der Prinz habe sein Opfer mehrfach mit der Faust geschlagen und eventuell auch ein Schlagwerkzeug benutzt. Ernst August hatte nicht zuletzt wegen der entlastenden Aussage seiner Ehefrau Prinzessin Caroline von Monaco die jetzige Neuauflage vor Gericht erreicht.

Sie hatte versichert, ihr Ehemann habe dem Disco-Besitzer nur zwei Ohrfeigen verpasst. Bei der Urteilsverkündung waren am Dienstag aber weder das adlige Ehepaar noch das Opfer der Attacke anwesend.

Richter Andreas Schlüter sagte in seiner Begründung, es sei nicht vollständig möglich gewesen, die Vorgänge auf der kenianischen Insel in der Tatnacht im Januar 2000 aufzuklären. Er betonte aber, der Prinz müsse sich nicht weiter nachsagen lassen, dass er den Discobesitzer mit einem Schlagring angegriffen habe. Die Schläge des Adligen seien «nicht dezent, aber auch nicht hemmungslos brutal» gewesen, sagte der Richter.

Der Kammervorsitzende rügte nahezu alle Verfahrensbeteiligten. Sowohl der Prinz als auch das Opfer hätten in ihren Schilderungen überzogen und damit ihre eigene Glaubwürdigkeit infrage gestellt. Darüber hinaus hätten sowohl der Adlige als auch Prinzessin Caroline die Tendenz gehabt, den Angriff zu bagatellisieren. Dennoch sei die Aussage der Prinzessin «keinesfalls in Zweifel zu ziehen». Dagegen bezeichnete Schlüter die Einlassung des Prinzen vor Gericht - sie wurde von seinem Anwalt vorgelesen - als «ziemliche Zumutung».

Scharf kritisierte Schlüter, dass der Prinz das Verfahren zu einer Frage der Ehre stilisiert habe. Umso erstaunlicher sei es, dass er nicht selbst die Chance ergriff, sich persönlich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. «Wenn es um die eigene Ehre geht, kann man dann nicht größeren persönlichen Einsatz verlangen?». Seiner Ehefrau habe er schließlich auch einen persönlichen Auftritt in Hildesheim zugemutet, betonte der Richter.

Das Opfer selbst war aus Sicht Schlüters «der beste Zeuge der Verteidigung». Mit dem «Aufbauschen seiner Verletzungen» habe sich der Disco-Besitzer «selbst um seine Glaubwürdigkeit gebracht», meinte der Richter. Da der Discobesitzer als Nebenkläger gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft mit der Forderung einer härteren Bestrafung des Prinzen gescheitert waren, teilen sich beide nun auch die Kosten dieses Verfahrens.

«Es gibt keinen richtigen Sieger», sagte Schlüter. Er erläuterte, entscheidend als Vergleich sei nicht das Urteil des Landgerichts Hannover aus dem Jahr 2004, sondern das erste Urteil des Amtsgerichts aus dem Jahr 2001 gewesen. Damals wurde der Adlige zu rund 255 000 Euro (500 000 D-Mark) Strafe verurteilt.

Ernst Augusts Anwalt Hans Wolfgang Euler sagte: «Wir sind zwar ein ganzes Stück weitergekommen, werden aber Revision gegen das Urteil einlegen.» Das Gericht habe sich vor der eindeutigen Entscheidung gedrückt, wer in dem Verfahren gelogen habe und wer nicht, betonte der Verteidiger.



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